Auf dieser Seite werden die Stellungnahmen der Parteien für die change.org Petition: Sichere Spielstraßen in Weinsberg veröffentlich.
Wir haben die Fragen mit Bitte um Stellungnahme am 23.05.24 an die Fraktionen gesendet.
Sie können sich sicher sein, dass den Gemeinderäten/Gemeinderätinnen und den 22 Kandidat:innen der „Freien Wähler“ die Sicherheit unserer Kinder sehr am Herzen liegt. Das zeigt allein die persönliche Betroffenheit, da wir alle, die für den Gemeinderat kandidieren, zusammen 47 Kinder und 9 Enkelkinder haben, also auch mit den Lebens- und Entwicklungsphasen von jungen Menschen vertraut sind. Aber nicht nur deshalb wollen wir die bestmöglichen Rahmenbedingungen in allen Lebensbereichen schaffen. Wir sehen uns in einer Gesamtverantwortung für die Menschen in Weinsberg. Da ist die Sicherheit unserer Kinder im öffentlichen Straßenverkehr sicherlich ein wichtiger Aspekt, aber auch einer von vielen. Wir „Freien Wähler“ haben uns gerade in den letzten Jahren dafür stark gemacht, und ich denke, durchaus mit Erfolg, dass sich die Situation in einem für Kinder und jungen Familien ebenfalls wichtigen Bereich, nämlich die Angebote bei Bildung und Betreuung, deutlich verbessert hat. Das ist für uns ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Doch nun zu Ihrem Anliegen. Spielstraßen und verkehrsberuhigte Bereiche können zur Sicherheit beitragen und können auch ein durchaus sinnvolles Element in der Gestaltung und Entwicklung einer Stadt darstellen. Grundsätzlich sollten wir uns über die Begrifflichkeiten im Klaren sein. Im verkehrsberuhigten Bereich dürfen Fußgänger die Straße in voller Breite benutzen, Autos, Fahrräder und andere Fahrzeuge dürfen auf der Straße aber ebenfalls fahren. Im Gegensatz dazu ist die Spielstraße für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Sie dient rein dem Aufenthalt von Personen und dem Zugang zu Wohnhäusern – demnach können auch Anwohner und Anlieger nicht zufahren. Die Bezeichnung „Spielstraße“ wird umgangssprachlich genutzt, gemeint ist aber in der Regel der verkehrsberuhigte Bereich (Z 325.1 der Straßenverkehrsordnung (StVO)), wie auch von Ihnen dargestellt. Sie haben zudem die geltenden Regelungen in verkehrsberuhigten Bereichen aufgezeigt. Sie schildern, und dafür haben Sie auch Unterschriften von weiteren Personen aus anderen Straßen, in denen ebenfalls verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen sind, erhalten, dass einer der grundlegenden Aspekte in verkehrsberuhigten Bereichen, nämlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von max. 7 km/h, nicht eingehalten wird und fordern nun auch bauliche Maßnahmen, um die Einhaltung zu erreichen.
Zunächst einmal müssen wir vorausschicken, dass es hier sicherlich keine Pauschallösung für alle verkehrsberuhigten Bereiche in Weinsberg geben kann. Manche Straßen sind Sackgassen, manche sind mit einem Zusatzschild „Anlieger frei“ beschildert, andere werden tatsächlich als Durchgangsstraßen genutzt. Das soll heißen: die Verkehrsteilnehmenden, die ggf. zu schnell fahren, setzen sich ganz unterschiedlich zusammen. In manchen Straßen sind es fast ausschließlich Anwohner/Anlieger und deren Besuch, in anderen sind es unter Umständen auch Ortsfremde. Etwaige Maßnahmen müssen darauf abgestimmt sein. Auch stellt sich die Frage, warum die Regelungen nicht eingehalten werden. Ist es Unkenntnis? Ist es Ignoranz? Oder liegt es an der mangelhaften Beschilderung?
So ehrlich müssen wir heute sein: Bevor über konkrete Maßnahmen gesprochen werden kann, ist noch einiges an Vorarbeit zu leisten. Wir schlagen vor, wie folgt vorzugehen:
Für jede einzelne Straße kann so herausgearbeitet werden, ob Maßnahmen erforderlich, welche Maßnahmen sinnvoll und umsetzbar sind. Dabei ist zu bedenken, dass bauliche Maßnahmen wohl überlegt sein müssen und auch im städtischen Haushalt zu veranschlagen sind. Ob die von Ihnen angesprochenen Schwellen für den öffentlichen Raum zugelassen sind, müsste ebenso geprüft werden, wie die Frage, ob derartige Einbauten, egal in welcher Form, überhaupt sinnvoll sind. Unsere Recherche hat ergeben, dass diese mit einer erhöhten Geräuschentwicklung verbunden sind und vielerorts wieder abgebaut werden. Auch wenn es um die Sicherheit unserer Kinder geht, muss die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme gegeben sein. Möglicherweise ist das Ziel auch durch weniger einschneidende Maßnahmen zu erreichen, z.B. durch sichtbare Geschwindigkeitsanzeigetafeln, durch intensivierte Geschwindigkeitskontrollen oder auch Aufklärungsmaßnahmen.
Als unser Fazit und konkret zu Ihren drei Fragen bleibt festzuhalten: